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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsgegenstand

1.1  Die nachfolgenden AGB gelten für Klienten, die Dienstleistungen von Personal Training Epple erworben haben.

1.2  Kunden im Sinne von § 1.1 sind Privatpersonen, Unternehmen und staatliche Einrichtungen.

1.3  Der Vertrag wird zwischen dem Klienten und Personal Training Epple, vertreten durch Roy Epple, Zollernstraße 1, 71229 Leonberg, geschlossen.


§ 2 Die Leistungen

2.1  Personal Training Epple bietet dem Klienten ein optimal ausgerichtetes und maßgeschneidertes Trainingskonzept an. Dieses Programm kann verschiedene Trainingsinhalte, Sportbekleidungs-Auswahl und Ernährungstraining umfassen, und zwar unter persönlicher und individueller Betreuung von Personal Training Epple.

2.2  Das Training von Personal Training Epple gewährleistet eine gewissenhafte Umsetzung des erarbeiteten Konzepts.

2.3  Das auf den Klienten zugeschnittene Konzept basiert auf den Angaben des Klienten in dem von ihm ausfüllenden und zu unterschreibenden Anamnesebogen. Fehlerhafte oder fehlende Angaben gehen nicht zu Lasten des Personal Trainers.


§ 3 Personal Training

Personal Training umfasst eine auf die Bedürfnisse und körperlichen Fähigkeiten des Klienten ausgerichtete, individuell gestaltete, sportliche Trainings- und Gesundheitsmaßnahme, die in mehreren vom PT vorbereiteten und persönlich angeleiteten Trainingseinheiten (TE) durchgeführt wird, wobei in den einzelnen TE folgende Trainingsaktivitäten möglich sind:
 

  • Personal Training (1:1)Partner Training (1:2)
  • Professional Group Training (3 – 12 Personen)
  • Kids Group Training
  • Online Mentoring
  • EMS-Training
  • Laktatleistungsdiagnostik
  • Athletik- und Konditionstraining
  • Ernährungsberatung
  • Laufbegleitung und Wettkampfvorbereitung
  • Impulsvorträge
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement

     

§ 4 Leistungsumfang

      Eine Trainingseinheit (TE) dauert zwischen30 - 90 Minuten.


§ 5 Trainingsplanung/ Trainingszeiten

5.1  Alle TE werden in Absprache mit dem Klienten im Voraus festgelegt.

5.2  Trainingszeiten werden in Absprache mit dem Klienten festgelegt.

5.3  Das Training wird an dem vom Klienten gewünschten oder vom PT empfohlenen Ort durchgeführt. Dies kann am Wohnort des Klienten, bei der Arbeit, im Studio des PT oder an einem sonstigen, geeigneten Ort sein.

5.4  Montag-Sonntag: 07.00-20.00 Uhr. Auf besonderen Wunsch können Termine auch außerhalb der vorgegebenen Zeiten vereinbart werden.


§ 6 Umplanung/ Absagen/ Nichterscheinen

6.1 Eine TE kann bis 24 Stunden vor ihrem ursprünglich geplanten Beginn von beiden Seiten umgeplant oder abgesagt werden. Bei Absagen innerhalb dieses Zeitraumes werden die Kosten für die betroffene TE weder rückerstattet noch gutgeschrieben, es sei denn bei nachweislich krankheitsbedingter Verhinderung / Abwesenheit des Klienten. Das gleiche gilt für unentschuldigtes Nichterscheinen.

6.2  Kann der Klient einen Termin nicht wahrnehmen, hat er im Falle einer kurzfristigen Verhinderung (eine Absage von weniger als 24h vor dem Termin) grundsätzlich keine Ansprüche auf Erstattung des Leistungsbetrages. Beruht diese Verhinderung aus gesundheitlichen Gründen, ist dies dem Trainer sofort mitzuteilen. Bei längerer beruflicher Ortsabwesenheit muss das Training angepasst werden. Folglich ist dies dem Trainer mitzuteilen.

6.3 Die aufgrund einer nachweisbaren gesundheitlichen Verhinderung ausgefallenen Zeiten werden als vergütungsfreie Zeit an das Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit angehängt.


§ 7 Vergütung/ Spezifische Kosten

7.1 Das Honorar für Dienstleistungen von Personal Training Epple richtet sich nach der aktuellen Preisliste.

7.2 Die Zahlung des Rechnungsbetrages kann entweder in bar, per Lastschrift oder per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto erfolgen.

7.3 Werden aufgrund der Trainingsziele und -wünsche des Klienten Tageskarten, monatliche Mitgliedsbeiträge im Fitnessstudio, Platzgebühren (Badminton etc.) oder ähnliches erforderlich, sind diese Kosten vom Klienten zu übernehmen.

      7.4  Erfordert die ganzheitliche Betreuung eine Behandlung durch Arzt, Physiotherapeut oder        
      Heilpraktiker, gelten die Abrechnungsmodalitäten dieser Kooperationspartner.

      7.5  Ist eine Begleitung durch Personal Training Epple auf Reisen gewünscht, so sind die 
     Spesen vom Klienten zu übernehmen. Zudem wird ein pauschales Honorar für die Zeit der Reise
     vereinbart.

7.6  Bei allen Dienstleistungen sind die von Personal Training Epple entstehenden Anreisekosten im Stadtgebiet von Stuttgart und Leonberg sowie im Umkreis von max. 25 km im Preis enthalten. Entfernungen, die darüber hinaus gehen, werden mit 0,50 € pro gefahrenem Kilometer berechnet.

7.7  Für Termine, die außerhalb der genannten Zeiträume gem. § 5.4 vereinbart werden, berechnet Personal Training Epple einen Aufschlag in Höhe von 20 EUR pro Trainingseinheit.


Obliegenheiten des Kunden


§ 8 Ärztlicher Gesundheitscheck

Unabhängig von dem durch Personal Training Epple zu Beginn durchzuführenden Gesundheitscheck ist der Klient verpflichtet, seinen Gesundheitszustand, sofern erforderlich und ggf. auf Anraten von Personal Training Epple bei einem Arzt seiner Wahl überprüfen zu lassen und das Ergebnis mit Personal Training Epple persönlich, offen und wahrheitsgemäß zu besprechen. Liegen gesundheitliche Probleme vor, wird in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Facharzt über eine mögliche Trainingsgestaltung gesprochen.


§ 9 Nachträglich eintretende Veränderungen des Gesundheitszustandes

Der Klient ist verpflichtet, nach Vertragsabschluss eintretende Veränderungen seines Gesundheitszustandes sowie jegliche Art auftretender körperlicher Beschwerden, insbesondere während der Inanspruchnahme einer Leistung, Personal Training Epple umgehend, persönlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Im gegenseitigen Einvernehmen wird dann über die Fortsetzung der Leistungserbringung entschieden.


Obliegenheiten des PT


§ 10 Verschwiegenheit

Personal Training Epple ist verpflichtet, jegliche Art von Informationen von seinem/ über seinen Klienten vertraulich zu behandeln.


§ 11 Sorgfaltspflicht

Personal Training Epple ist verpflichtet, vor Beginn der einzelnen PT- Einheit die trainingsgerechte Bekleidung und Ausrüstung des Klienten zu überprüfen und den Klienten in das bevorstehende Training, damit verbundene spezielle Risiken (neue/ unbekannte Fitness-/ Trainingsgeräte/ Übungen usw.) und Besonderheiten (Streckenverlauf bei Outdoormaßnahmen usw.) einzuweisen. Während der PT- Einheit ist Personal Training Epple verpflichtet, das Trainingsverhalten des Klienten stets zu überwachen und, falls erforderlich, zu korrigieren.


§ 12 Vertragsdauer & Kündigung

12.1  Personal Training Epple schließt grundsätzlich befristete Verträge ab. Der Klient hat das Recht innerhalb der ersten 14 Tage ab Datum des Vertragsabschlusses vom Vertrag zurückzutreten. Die Kündigung eines befristeten Vertrages durch den Klienten ist ausgeschlossen, es sei denn, es besteht eine dauerhafte medizinische Indikation, die eine Fortsetzung des Vertrages unmöglich macht. Diese Indikation ist durch ärztliches Attest nachzuweisen.

12.2  Das Recht zur Kündigung aus einem wichtigen Grund bleibt davon unberührt.

12.3 Personal Training Epple ist berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne Angaben von Gründen zu kündigen. Im Voraus gezahlte Vergütungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückgezahlt.


§ 13 Haftungsausschluss

13.1 Personal Training Epple haften nicht für Schäden, die der Klient durch Selbstüberschätzung seiner körperlichen Leistungsfähigkeit erleidet. Personal Training Epple haftet im Übrigen nur für eigenes Verschulden oder grobe Fahrlässigkeit. Grundsätzlich ist jede Haftung ausgeschlossen, wenn der Klient sich nicht an die Anweisungen von Personal Training Epple hält.

13.2 Soweit Leistungen in Räumen und mit Mitteln Dritter erbracht werden, haftet Personal Training Epple hierfür ebenfalls nicht.


§ 14 Allgemeines

14.1 Aus Gründen der Flexibilität wird darum gebeten, vom Klienten geplanten Urlaub 2 bis 4 Wochen vor Urlaubsantritt Personal Training Epple bekannt zu geben.

14.2 Um eine optimale Trainingsgestaltung zu gewährleisten und gesundheitliche Risiken auszuschließen, empfiehlt Personal Training Epple vor Trainingsbeginn ein Check-up durchzuführen. Der Check-up beinhaltet diverse Tests, die für die Erstellung eines individuellen Trainingsprogramms unerlässlich sind. Diese persönlichen Daten unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht.

14.3  Sollte der Klient das 35. Lebensjahr bereits vollendet haben, empfiehlt Personal Training Epple vor Vertragsabschluss eine sportärztliche Untersuchung.

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